Vorsorgeuntersuchungen: Diese stehen euch zu!
Kurz vorab:
Gesetzlich krankenversicherte Erwachsene haben einen Anspruch auf regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen. Welche Untersuchungen euch zustehen, hängt von eurem Alter und Geschlecht ab. Einige Krankenkassen belohnen diese Besuche in Form von Bonuspunkten. Darüber hinaus gibt es individuelle Gesundheitsleistungen, die ihr allerdings selbst zahlen müsst. Wir haben eine Übersicht für euch zusammengestellt.
Das steht Frauen zu*:
- ab 18 bis 35 Jahren: Einmaliger, allgemeiner Check-Up
- ab 20 Jahren: Genitaluntersuchung inklusive PAP-Abstrich als Gebärmutterhalskrebsvorsorge
- bis 25 Jahren: Jährliches Chlamydien-Screening
- ab 30 Jahren: Jährliche Brustuntersuchung als Brustkrebsvorsorge
- ab 35 Jahren: Alle zwei Jahre Hautkrebs-Screening
- ab 35 Jahren: Alle drei Jahre CheckUp 35 zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen und Diabetes
- ab 50 Jahren: Früherkennung von Darmkrebs als jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl oder ab 55 Jahren durch zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren
- ab 50 Jahren: Alle zwei Jahre Brustkrebs-Mammographie-Screening (bis Ende des 70. Lebensjahres)
Das steht Männern zu*:
- ab 18 bis 35 Jahren: Einmaliger, allgemeiner Check-Up
- ab 35 Jahren: Alle zwei Jahre Hautkrebs-Screening
- ab 35 Jahren: Alle drei Jahre CheckUp 35 zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen und Diabetes
- ab 45 Jahren: Jährliche Krebsfrüherkennung der Genitalien und Prostata
- ab 50 Jahren: Früherkennung von Darmkrebs als jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl oder ab 55 Jahren durch zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren
- ab 65 Jahren: Einmalige Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader
Darum solltet ihr zur Vorsorge gehen:
Wenn ihr regelmäßig zur Vorsorge geht, können Erkrankungen, mögliche Gesundheitsrisiken und Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt werden. So habt ihr eine höhere Heilungschance durch eine frühzeitig Behandlung.
*wenn ihr gesetzlich krankenversichert seid